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Erhebliche Beeinträchtigungen der Waldfunktionen

(Waldbodenschutz und Waldbewirtschaftung)

 

Grundsatz der Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung

Der sächsische Oberberghauptmann Hanns Carl von Carlowitz benutzte den Begriff „Nachhaltige Waldwirtschaft“ in seinem 1713 erschienen Buch „Sylvicultura oeconomica“ erstmals, ohne näher auf den Begriff einzugehen. Beschrieben wurde der Begriff dann 1795 vom Forstwissenschaftler Georg Ludwig Hartig - auch wenn er selbst mit diesem Begriff nicht gearbeitet hat. Lange Zeit wurde von „Nachhaltigkeit der Nutzung“ gesprochen, wenn bei der Bewirtschaftung „immer nur so viel Holz entnommen wird, wie nachwachsen kann“.

Ein wichtiger Meilenstein für die Prägung des Begriffs der Nachhaltigkeit war die Veröffentlichung des Brundtland-Berichts (UN-Weltkomission für Umwelt und Entwicklung) im Jahr 1987. Der Gedanke der Generationengerechtigkeit tauchte hier erstmalig auf: "Dauerhafte Entwicklung ist Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können.“

Als Reaktion auf die Veröffentlichung des Brundtland-Berichtes wurde die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung einberufen, die 1992 in Rio de Janeiro stattfand. Nachhaltige Entwicklung wurde zum Leitbild. Der Gedanke der Generationengerechtigkeit ist inzwischen Bestandteil aller nach Rio vereinbarten internationalen Umweltabkommen.

Die Bundesregierung hat 2007 in Anlehnung an die Rio-Konferenz die Nationale Biodiversitätsstrategie beschlossen. Beim Food Business Weltgipfel am 18. Juni 2008 gab Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel zu dieser Nachhaltigkeit des wirtschaftlichen Handelns folgende Stellungnahme ab:
„Der Gedanke der Nachhaltigkeit verbindet wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit ökologischer Verantwortung und sozialer Gerechtigkeit. Diese drei Ziele bedingen einander. Denn auf Dauer ist kein Wirtschaftswachstum vorstellbar, das auf Raubbau an der Natur oder auf sozialen Ungerechtigkeiten beruht. Diese Erkenntnis ist Ausdruck unserer Verantwortung nicht nur für jetzige, sondern auch für künftige Generationen. Was wir heute tun, darf nachfolgenden Generationen die Chancen auf ein Leben in einer intakten Umwelt und in Wohlstand nicht nehmen." 

Auch der vorgenannte Brundtland-Bericht beschreibt Nachhaltigkeit als “Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, daß künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können“.

Beschädigung des Waldbodens

Eine ganz wichtige Rolle kommt der dünnen obersten Schicht des Bodens zu. In jeder Handvoll Boden leben mehr Lebewesen als Menschen auf der Erde. Mit dieser Humusschicht müssen wir besonders achtsam und verantwortungsvoll umgehen. Das Bundesbodenschutz- und das Landeswaldgesetz sollen diesen Schutz des Waldbodens sicher stellen.

Der Wald kann seine vielfältigen Funktionen (Hinweis zu: Warum ist der Wald so wichtig?) nur erfüllen, wenn der Waldboden intakt ist. Ihm kommt gerade in Zeiten des Klimawandels für den Kreislauf Kohlenstoff und Speicherung von Wasser eine überragende Bedeutung zu (BUND Baden-Württemberg vom 20.5.2017).

Die weitaus meisten Beeinträchtigungen des Waldbodens gibt es bei der Waldpflege und bei der Holzernte. Nicht mehr von Menschenhand unter Einsatz von Axt und Motorsäge werden die Bäume gefällt oder mittels Einsatz einfacher Techniken oder Pferden das Holz gerückt. Vielmehr wird diese Waldpflege und Holzernte mit Vollerntemaschinen (Harvestern) und Tragschleppern durchgeführt. Der überwiegende Teil des Holzeinschlags, der nun auch über das ganze Jahr stattfindet, wird bei stark steigender Tendenz mit solchen Erntemaschinen durchgeführt. Beim Einsatz der schweren Erntemaschinen (Harvester)mit einem Gewicht von bis zu 70 Tonnen wird der empfindliche Waldboden  in einer Tiefe bis zu 2 m (WL S. 123) zerdrückt mit der Folge, dass Poren zusammenfallen, Luftkanälchen zerdrückt werden, Kleinstlebewesen absterben und die Speicherfähigkeit des Waldbodens verlorengeht. Die stehengelassenen Bäume werden zusätzlich am Wurzelwerk beschädigt, leiden an Wassermangel und sind so in den heißen Trockenphasen des Jahres geschwächt; das wiederum lässt sie für Schädlingsbefall anfällig werden. 

Je nach Abstand und Breite der Rückegassen gehen so bei einem Gassenabstand von 20 m rund 20 – 25 % des wertvollen Waldbodens verloren, bei einem Gassenabstand von 40 m sind dies 10 – 15 %. Stichprobenerhebungen (BUND BW v. 20.5.2017) haben ergeben, dass diese geregelten und ungeregelten Befahrungen häufig bereits über 50 % Waldbodenfläche geschädigt haben. Auf eine derart hohe Waldbodenschädigung weist auch die Tatsache hin, dass der Rückgassenabstand im Altdorfer Wald teilweise nur 15 m beträgt. 

Die Wiedergesundung des Waldbodens wird viele hundert Jahre benötigen (WL S 124) und solange wird der Wald seine wichtigen Funktionen nur noch in eingeschränktem Umfang wahrnehmen können.

Die technische und organisatorische Entwicklung bei der Waldpflege und Holzernte hat weitgehend ungebremst eine falsche Richtung genommen (schwerere und leistungsfähigere Forstmaschinen). Der Einsatz und die Entwicklung neuer und bodenschonender Verfahren und Techniken sind vom Gesetzgeber voranzutreiben und zu fördern – auch wenn dies mit höheren Kosten (Personal) verbunden ist. Die Holzgewinnung im Wald muss entindustrialisiert werden, mit stark reduziertem Maschineneinsatz (sprich: sanften Betriebstechniken), reduzierten Wirtschaftswegen und Rückegassen.

Eine wirklich naturnahe Waldbewirtschaftung zeichnet sich durch wenige Eingriffe des Menschen auf der Wirtschaftsfläche aus und orientiert sich an den Prozessen einer natürlichen Waldentwicklung. 

Der Wald darf nicht nur Rohstofflieferant sein

Die Aussage des Waldmanifests vom BBIWS “Wir verbrauchen jährlich weit mehr Holz, als unsere Wälder liefern können und verstoßen allein schon dadurch laufend gegen das Nachhaltigkeitsprinzip.“ ist zu präzisieren.

Nimmt man den Holzvorrat im Wald als Maßzahl für die Bewirtschaftungsintensität des Walds kann man unter Bezugnahme auf den „Wald Baden Württemberg Ergebnisse der 3. Bundeswaldinventur“ feststellen, dass der Holzvorrat durchschnittlich bei knapp 377 m³ je Hektar liegt, allerdings nach Waldeigentümern aufgeteilt stark variiert. So  liegt der Holzvorrat bei Privatwaldbesitzern bis  200 ha (Klein- und Mittlerer Privatwald) bei 470 m³ je Hektar, während bei Kommunal- und Staatswald sowie Privatwaldbesitzern von über 200 Hektar diese Vorratsquote nur bei knapp 350 m³ je Hektar - also rund 30 % niederer - liegt. 

Hieraus kann gefolgert werden, dass bei Kommunal- und Staatswald sowie Privatwaldbesitzern von über 200 Hektar Waldbesitz wesentlich erhöhte und intensivere Eingriffe und Holzeinschläge im Wald vorgenommen werden, die zu einer Beeinträchtigung der nachhaltigen Waldfunktion führen können. 

Der Bewirtschaftungszustand der traditionellen Forstwirtschaft , den Wald vorrangig oder fast ausschliesslich als Holzproduktionsstätte zu sehen, muss dringend beendet und der Nachhaltigkeitsbegriff der Forstwirtschaft zeitgemäßer definiert und auch so dann umgesetzt werden. Die Holz-, Forst- und Jagdlobby darf das Ökosystem Wald nicht länger in als Ausbeuteobjekt sehen. 
 

Die Ergebnisse der dritten Bundeswaldinventur (BWI³)


Im Jahr 2014 wurden die Daten der vorgehend zitierten dritten Bundeswaldinventur (BWI³) veröffentlicht. Der Bericht ist unter https://www.bundeswaldinventur.de einzusehen. Der Bericht sollte eine wertvolle Grundlage zur Beurteilung des Waldzustands in Deutschland liefern. Eine schonungslose und offene Aufarbeitung des Berichts fehlt aber. Der tatsächliche ökologische Zustand der Wälder Deutschlands wird permanent schöngerechnet und schöngeredet (BBIWS Waldmanifest). Die notwendigen praktischen Umsetzungen des Berichts sind gering oder bleiben ganz aus. Dies gilt auch für die Feststellungen und Erklärungen der Forstverwaltung Baden Württemberg, denen die Umsetzung in der Realität dann fehlt. Als Beispiele seien folgende zwei Sätze der BW Forst-Internetseite zitiert:

1. “Der Erhaltung des Waldes im Baden-Württembergischen Landeswaldgesetz ein ganzer Abschnitt gewidmet. Demnach darf Wald nur mit Genehmigung der höheren Forstbehörde in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden. …..Eine Aufgabe von ForstBW ist es, in Sinne dieses Gesetzes die Belange des Waldes gegen andere Interessen zu vertreten (Forst BW: Schützen und Bewahren / Waldflächenerhalt).“ 

Frage: Wie verteidigt der Forst BW den Altdorfer Wald gegen die Neuerschliessungsabsichten von Kiesgruben des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben im Altdorfer Wald?
 

2. „Derzeit etablieren sich vermehrt Gegenstrategien, die sowohl global, als auch regional versuchen, den Klimawandel zu stoppen. Darunter fallen z.B. internationale Abkommen über Förderungsverfahren zum Schutz der Tropenwälder, aber auch zertifizierte Holzprodukte, mit denen Verbraucher ihren Teil zur Förderung nachhaltiger Wälder beitragen können. Weitere Möglichkeiten des Klimaschutzes werden mittelfristig auch im Handel mit Kohlendioxid-Emissions-Zertifikaten gesehen, die Klimaschutz und Marktinstrumente kombinieren(Forst BW: Schützen und Bewahren / Klimawandel).“ 

Frage: Welche konkreten Gegenmaßnahmen werden vor Ort zum Schutz des heimischen Waldes ergriffen?

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